AGB
Geltungsbereich
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen und Verträge zwischen der Landhotel Nordhelle Betriebsgesellschaft mbH und natürlichen und/oder juristischen Personen. Vertragsgegenstände sind die mietweise Überlassung von Übernachtungsräumlichkeiten, Tagungs- und/oder Veranstaltungsräumen, Freizeit- und/oder Gesellschaftsräumen etc. sowie alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihnen wird seitens der Landhotel Nordhelle Betriebsgesellschaft mbH ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Vertragsabschluss
Mit Ihrer Buchungsanfrage bieten Sie uns den Abschluss eines entsprechenden Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Zusendung des von uns unterschriebenen Belegungsvertrages und unter Anerkennung der Geschäftsbedingungen der Landhotel Nordhelle Betriebsgesellschaft mbH zustande; bei kurzfristigen Buchungen auch durch eine mündliche oder telefonische Bestätigung der Landhotel Nordhelle Betriebsgesellschaft mbH. Dies gilt auch bei E-Mail-Versand.
Die Änderung der Anzahl der Teilnehmer-/innen oder der gebuchten Zimmer ist der Landhotel Nordhelle Betriebsgesellschaft mbH umgehend mitzuteilen. Dabei gelten die Bestimmungen in Punkt VII.
Alle Veranstalter haben bis 10 Tage vor Anreise die Teilnehmerliste an die Landhotel Nordhelle Betriebsgesellschaft mbH zu senden (Kleinkinder, Kinder und Jugendliche mit entsprechender Altersangabe).
Leistungen
Die Landhotel Nordhelle Betriebsgesellschaft mbH ist verpflichtet, die dem Kunden zugesagten und von ihm bestellten Leistungen zu erbringen.
Der Kunde / Veranstalter verpflichtet sich, die von der Landhotel Nordhelle Betriebsgesellschaft mbH zugesagten und darüber hinaus in Anspruch genommenen Leistungen zu bezahlen. Bei Inanspruchnahme darüber hinaus gehender Zusatzleistungen, gelten die Preise der jeweils geltenden Preisliste, ansonsten eine angemessene Vergütung.
Beschafft die Landhotel Nordhelle Betriebsgesellschaft mbH auf Veranlassung des Kunden / Veranstalters Dienstleistungen oder Ware von Dritten, so handelt er im Namen und auf Rechnung des Kunden / Veranstalters.
Grundsätzlich kann der Veranstalter und/oder Gast keinen Anspruch auf einen bestimmten Raum / ein bestimmtes Zimmer gegenüber der Landhotel Nordhelle Betriebsgesellschaft mbH erheben. Die Landhotel Nordhelle Betriebsgesellschaft mbH behält sich vor, die Räumlichkeiten entsprechend ihrer Verfügbarkeit zu belegen. Etwas anderes gilt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Einer Verschiebung und/oder Verlängerung der vereinbarten Anfangs- und Endzeiten der Veranstaltung ist durch die Landhotel Nordhelle Betriebsgesellschaft mbH zuzustimmen. Die dadurch bedingte Zusatzleistung ist dem Veranstalter angemessen in Rechnung zu stellen, außer das Verschulden liegt bei der Landhotel Nordhelle Betriebsgesellschaft mbH.
Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass die Veranstaltung die Sicherheit, den geordneten Geschäftsbetrieb und/oder den Ruf der Landhotel Nordhelle Betriebsgesellschaft mbH zu gefährden droht, so kann die Landhotel Nordhelle Betriebsgesellschaft mbH vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Gast bei Vertragsschluss nicht ausreichend über die Veranstaltung informiert hat. Ebenfalls ist die Landhotel Nordhelle Betriebsgesellschaft mbH zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn:
höhere Gewalt oder andere von der Landhotel Nordhelle Betriebsgesellschaft mbH nicht zu vertretende Gründe die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen
die Räumlichkeiten durch den Veranstalter ohne Zustimmung der Landhotel Nordhelle Betriebsgesellschaft mbH einem Dritten überlassen werden.
Von Rücktritt und Kündigung ist der Veranstalter seitens der Landhotel Nordhelle Betriebsgesellschaft mbH zeitnah zu informieren. In diesen berechtigten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz; die Ansprüche der Landhotel Nordhelle Betriebsgesellschaft mbH auf Schadens- und Aufwendungsersatz bleiben hiervon unberührt.
Fehlende Gegenstände, die Eigentum vom Landhaus Nordhelle sind, können rückwirkend in Rechnung gestellt werden.
Haftung
Wir schließen unsere Haftung für fahrlässige Pflichtverletzung aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
Der Gast / Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der technischen Einrichtungen, sowie Anlagen und Räumlichkeiten der Landhotel Nordhelle Betriebsgesellschaft mbH.
Ist der Auftraggeber nicht auch gleichzeitig der Veranstalter oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler und/oder Organisator eingeschaltet, so haftet dieser der Landhotel Nordhelle Betriebsgesellschaft mbH gegenüber gesamtschuldnerisch für seine Gäste. Für Bestellungen seiner Gäste und für eventuell anfallende GEMA-Gebühren haftet der Veranstalter.
Für Verlust oder Beschädigung eingebrachter Gegenstände oder Exponate wird keine Haftung übernommen.
Preise und Zahlungsmodalitäten
Es gelten die Preise der am Veranstaltungsdatum gültigen Preisliste.
Die Leistungen der Landhotel Nordhelle Betriebsgesellschaft mbH sind bezahlbar in bar, per EC-Karte mit Geheimzahl, Kreditkarte (Visa/Master) oder Überweisung nach Erhalt der Rechnung. Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind zahlbar sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug.
Alle Preise sind inklusiv der gesetzlichen Umsatzsteuer. Es gilt der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gesetzlich gültige Umsatzsteuersatz.
Bei Zahlungsverzug ist die Landhotel Nordhelle Betriebsgesellschaft mbH berechtigt, die jeweils gültigen Verzugszinsen i.H.v. 8% über dem Basissatz bzw. bei Rechtsgeschäften an denen ein Endverbraucher beteiligt ist, i.H.v. 5% über dem Basissatz in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt der Landhotel Nordhelle Betriebsgesellschaft mbH vorbehalten. Ferner ist die Landhotel Nordhelle Betriebsgesellschaft mbH berechtigt, für jede Mahnung Gebühren in Rechnung zu stellen.
Räume, An- und Abreise
Die Zimmer können am Anreisetag in der Regel ab 15:00 Uhr bezogen werden. Am Abreisetag sind die Zimmer bis 10.00 Uhr zu räumen.
Die Zimmer und Gruppenräume werden in einwandfreiem Zustand überlassen. Schäden sind unverzüglich am Empfang zu melden.
Landhaus Nordhelle ist es bei Überschneidungen von Buchungen vorbehalten, dem Gast eine gleichwertige Unterkunft außerhalb des Hauses zu dem gebuchten Preis zur Verfügung zu stellen.
Ausfallgebühren
Eine Stornierung der Buchung jedweder Art hat schriftlich zu erfolgen.
Bei Nichtanreise oder Stornierung einer Buchung für Übernachtung/en und/oder Tagungen etc. mit Übernachtung/en werden folgende Ausfallgebühren berechnet:
- bis 3 Monate vor Aufenthaltsbeginn kostenfrei
- ab 3 Monate bis 2 Monate vor Aufenthaltsbeginn: 25% der Übernachtungskosten
- ab 8 Wochen bis 2 Wochen vor Aufenthaltsbeginn: 50% der Übernachtungskosten
- ab 2 Wochen bis 7 Tage vor Aufenthaltsbeginn: 75% der Übernachtungskosten
- ab 7 Tage vor Aufenthaltsbeginn bis 3 Tage vor Aufenthaltsbeginn: 90% der Übernachtungskosten
- ab 2 Tage bis zum Anreisetag: 100 % des Arrangementpreises
Wenn nicht anders vereinbart, werden reservierte Zimmer bei Nichterscheinen bis 18.00 Uhr anderweitig vergeben.
Bei Stornierung einer Tagesveranstaltung werden folgende Ausfallgebühren berechnet:
- innerhalb 7 Tage vor Beginn: 50 % des bestätigten Arrangementpreises
- innerhalb 48 Stunden vor Beginn: 100 % des bestätigten Arrangementpreises
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
Verpflegung
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet. Bei Nichtbeachtung behalten wir uns vor, ein angemessenes Korkgeld pro Person zu erheben.
Das Landhaus hat zwingend ein Auszeichnungsflicht bei Lebensmitteln. Welches Sie als Gast aber nicht von Ihrer Eigenverantwortung entbindet bei Allergien und Unverträglichkeiten im Zweifelsfall einen Mitarbeiter direkt anzusprechen. Eltern und Veranstalter haben eine Aufsichtspflicht für Ihre Kinder und haften für selbige. Das Landhaus kann keine Gewährleistung im Falle von allergischen Schocks oder Überreaktionen übernehmen.
Haustiere, Rauchen etc.
Das Mitbringen von Haustieren ist nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Rücksprache gestattet.
Es herrscht absolutes Rauchverbot im ganzen Haus. Der Veranstalter haftet für Teilnehmer, Besucher, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Vertragspartner. Bei Nichtbeachtung wird dem Veranstalter eine Gebühr in Höhen von € 50,- sowie die zusätzlichen Reinigungsleistungen in Rechnung gestellt. Dem Kunden bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden ab € 50,- entstanden ist.
Technische Einrichtungen, Seminartechnik und Dekoration
Technische Einrichtungen und Seminartechnik werden gegen besondere Vereinbarung und auf Rechnung zur Verfügung gestellt.
Störungen an zur Verfügung gestellter Seminartechnik, technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, umgehend beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung der Zahlung wird dadurch nicht gerechtfertigt.
Hard- und Softwareinstallationen an den technischen Einrichtungen der Landhotel Nordhelle Betriebsgesellschaft mbH sind unzulässig.
Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen bedarf der Zustimmung vom Landhaus Nordhelle. Eingebrachtes Dekorationsmaterial im weiteren Sinne muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars beim Auf-, Abbau oder während der Veranstaltung haftet der Gast.
Gruppenräume und Freizeiteinrichtungen
Gruppenräume und Freizeiteinrichtungen können nach Verfügbarkeit gegen Aufpreis gebucht werden.
Tagungs- und Übernachtungsgästen stehen die Freizeiteinrichtungen nach Verfügbarkeit kostenfrei zur Verfügung.
Bezeichnung und Logo der Landhotel Nordhelle Betriebsgesellschaft mbH
Werbemaßnahmen, welche unter Verwendung der Bezeichnung, der Beschreibung oder des Logos unseres Hauses durchgeführt werden sollen, bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Eine sonstige Verwendung des Logos und des Bildmaterials vom Landhaus Nordhelle bedarf ebenso der vorherigen schriftlichen Genehmigung.
Datenschutz
Personenbezogene Daten werden von uns nur dann und nur in dem Umfang erhoben, wie Sie sie uns mit Ihrer Kenntnis selbst zur Verfügung stellen. Insbesondere erfolgt eine Nutzung dieser personenbezogenen Daten für Zwecke der Vertragsdurchführung, Werbung durch das Vertragsunternehmen, Markt- und Meinungsforschung, in die Verwendung der Daten für sonstige, genau definierte Zwecke.
Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt ohne Ihre Einwilligung nur dann, wenn wir hierzu gesetzlich verpflichtet sind laut DGVST.
Insofern ein Vertragspartner keine weiteren Informationen wünscht, wird die Landhotel Nordhelle Betriebsgesellschaft mbH dies auf schriftliche Mitteilung hin berücksichtigen.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung ermittelten Parteiwillen entspricht.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Meinerzhagen. Es gilt deutsches Recht.